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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14 (https://dejure.org/2016,63374)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.03.2016 - 3 L 32/14 (https://dejure.org/2016,63374)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. März 2016 - 3 L 32/14 (https://dejure.org/2016,63374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 13 Abs 1 JudGemVtrG ST 2006, § 108 Abs 1 VwGO, § 156 StGB, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 319 Abs 1 S 2 BGB
    Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde gegenüber dem Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt an dem auf der Grundlage eines Staatsvertrags gewährten Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt für das Jahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
    Ohne eine solche Erklärung ist das doppelt geführte Mitglied mangels Nachweises der Mitgliedschaft in einer bestimmten Gemeinde bei der Mittelvergabe gänzlich unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil in dieser Sache vom 27. November 2013, a. a. O.).

    Soweit die Fehlanzeigen ihre Ursache möglicherweise in der erforderlichen Umschrift der Namen von insbesondere aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion stammenden Mitgliedern aus der kyrillischen in die lateinische Schreibweise haben, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. November 2013 (a. a. O.) darauf hingewiesen, dass die Mitglieder entweder Meldebescheinigungen bei ihrer Anmeldung erhalten haben oder sie sich selbst unschwer beschaffen können und dass der Kläger angesichts der von ihm erbrachten religiösen und kulturellen Leistungen von ihnen erwarten kann, dass sie ihn mit der Beibringung notwendiger Unterlagen unterstützen.

    (2) Eine Zugehörigkeit zum Judentum kraft Geburt kann allerdings nicht nur durch Vorlage standesamtlicher oder sonst staatlich ausgestellter Dokumente, sondern unter Umständen auch dadurch hinreichend nachgewiesen sein, dass die betreffende Person aufgrund ihrer jüdischen Herkunft aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland einreisen durfte (vgl. BVerwG, Urteil in dieser Sache vom 27. November 2013, a. a. O.).

    Hieran lässt sich zumindest als Indiz auch für eine Zugehörigkeit zur religiös verstandenen Jüdischen Gemeinschaft anknüpfen, das nur bei deutlich entgegen gerichteten Anhaltspunkten eine weitere Aufklärung des Sachverhalts erforderlich macht (vgl. BVerwG, Urteil in dieser Sache vom 27. November 2013, a. a. O.).

    Mit der endgültigen Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils des Klägers am Landeszuschuss aufgrund des vorliegenden Urteils erledigt sich im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG der Bescheid, durch den der Beklagte diesen Anteil bereits vorläufig festgesetzt hatte (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. November 2013 - 6 C 19.12 und 6 C 20.12 -, juris Rn. 17).

  • OLG Hamm, 06.09.2010 - 8 U 8/10

    Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
    Dabei ist anerkannt, dass ein die Vereinsmitgliedschaft begründender Vertrag auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87 -, juris Rn. 18; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 8 U 8/10 -, juris Rn. 32).

    Hat sich eine Person eindeutig als Vereinsmitglied verhalten und ist auch auf Seiten des Vereins von einer den zuständigen Organen zuzurechnenden und diesem Verhalten korrespondierenden Behandlung als Mitglied auszugehen, wird der Vereinsbeitritt stillschweigend vollzogen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010, a. a. O. Rn. 33).

    Denn auf den Vereinsbeitritt sind die gesellschaftsrechtlichen Grundsätze des fehlerhaften Beitritts entsprechend anwendbar, so dass die Vereinszugehörigkeit auf fehlerhafter vertragsmäßiger Grundlage für die Vergangenheit der fehlerfreien gleichsteht und ein Austrittsrecht lediglich für die Zukunft wirkt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010, a. a. O. Rn. 34; Reuter, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auf. 2012, § 38 Rn. 62).

    Danach genügt für das Bestehen einer faktischen Mitgliedschaft ein eindeutig als "Betätigung" der Vereinsmitgliedschaft anzusehendes willentliches Verhalten, das dem Mitglied und/oder dem Verein zurechenbar ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 08.02.1996 - 9 B 418.95

    Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
    Zwar sind ungeachtet dessen, dass nach § 55 VwGO in Verbindung mit § 184 Satz 1 GVG die Gerichtssprache deutsch ist, fremdsprachige Urkunden nicht allein deshalb unbeachtlich, weil sie nur im fremdsprachlichen Original oder in einer Fotokopie des Originals ohne deutsche Übersetzung vorgelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984 - 9 C 875.81 -, juris Rn. 16, und Beschluss vom 8. Februar 1996 - 9 B 418.95 -, juris Rn. 6).

    Wenn jedoch eine angeordnete Übersetzung nicht vorgelegt wird, hat das die Unbeachtlichkeit der fremdsprachlichen Urkunde zur Folge (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, a. a. O., und Beschluss vom 8. Februar 1996, a. a. O.).

    Eine solche Verfahrensweise kann nur dann geboten sein, wenn zum einen dargetan wird, dass die Übersetzung aufgrund einer finanziellen Notlage nicht beigebracht werden kann, und zum anderen die Entscheidungserheblichkeit der eingereichten fremdsprachigen Schriftstücke dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 -, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, a. a. O., und Beschluss vom 8. Februar 1996, a. a. O.).

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 875.81

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
    Zwar sind ungeachtet dessen, dass nach § 55 VwGO in Verbindung mit § 184 Satz 1 GVG die Gerichtssprache deutsch ist, fremdsprachige Urkunden nicht allein deshalb unbeachtlich, weil sie nur im fremdsprachlichen Original oder in einer Fotokopie des Originals ohne deutsche Übersetzung vorgelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984 - 9 C 875.81 -, juris Rn. 16, und Beschluss vom 8. Februar 1996 - 9 B 418.95 -, juris Rn. 6).

    Wenn jedoch eine angeordnete Übersetzung nicht vorgelegt wird, hat das die Unbeachtlichkeit der fremdsprachlichen Urkunde zur Folge (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, a. a. O., und Beschluss vom 8. Februar 1996, a. a. O.).

    Eine solche Verfahrensweise kann nur dann geboten sein, wenn zum einen dargetan wird, dass die Übersetzung aufgrund einer finanziellen Notlage nicht beigebracht werden kann, und zum anderen die Entscheidungserheblichkeit der eingereichten fremdsprachigen Schriftstücke dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 -, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, a. a. O., und Beschluss vom 8. Februar 1996, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
    Dies ist vor allem bei Prozessparteien von Bedeutung, denen es an hinreichenden Rechtskenntnissen und der Bereitschaft zur sachlichen und strukturierten Erörterung der maßgeblichen Rechtsfragen mangelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 8 B 58.12 -, juris Rn. 15).

    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss vielmehr erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012, a. a. O. Rn. 16 m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 M 102/14 -, juris Rn. 42; BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 14 ZB 13.489 -, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 29/14

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und auf die beigezogenen Unterlagen sowohl dieses Verfahrens als auch der Verfahren 3 L 29/14 und 3 L 30/14 Bezug genommen.

    Hinzu kommt, dass sich in den Vorgängen des Klägers - wenngleich vereinzelt - auch mehrere, ungleich signierte Bestätigungen finden, die für dieselbe Person erteilt worden sein sollen (vgl. etwa Beiakte C des Verfahrens 3 L 29/14, Unterlagen zum Mitglied Nr. 0096).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 2 M 102/14

    Anfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Erdbeckens zur Lagerung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss vielmehr erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012, a. a. O. Rn. 16 m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 M 102/14 -, juris Rn. 42; BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 14 ZB 13.489 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
    Eine solche Verfahrensweise kann nur dann geboten sein, wenn zum einen dargetan wird, dass die Übersetzung aufgrund einer finanziellen Notlage nicht beigebracht werden kann, und zum anderen die Entscheidungserheblichkeit der eingereichten fremdsprachigen Schriftstücke dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 -, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, a. a. O., und Beschluss vom 8. Februar 1996, a. a. O.).
  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
    Die Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden auf ihre Judentumszugehörigkeit überprüft, bevor sie die Einreise nach Deutschland erhielten." Gegenstand dieser Ausführungen, die erstaunlicherweise auch für Mitglieder zutreffen sollen, die in ihrem Aufnahmeantrag eine Abstammung von einer jüdischen Mutter selbst gar nicht behauptet haben (vgl. etwa Beiakte A, Unterlagen zum Mitglied Nr. 0078), ist eine Verknüpfung von Tatsachen und Wertungen, in der die Übergänge fließend sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87 -, juris Rn. 10; Prütting, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012, § 294 Rn. 18; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2013, § 294 Rn. 19).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Beitritt der Studierendenschaft einer nordrhein-westfäligen Hochschule zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14
    An einer solchen Würdigung ist der Senat dann auch nicht deshalb gehindert, weil eine eidesstattliche Versicherung lediglich auf Glaubhaftmachung (§ 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 294 Abs. 1 ZPO) angelegt ist und somit keinen vollen Beweis erbringen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 9 B 41.07 -, juris Rn. 7) oder weil die Versicherung in dem an den Kläger gerichteten Aufnahmegesuch nicht mit Wissen und Wollen des Bewerbers vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde im Sinne des Straftatbestands des § 156 StGB abgegeben worden wäre.
  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87
  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neuantrag - Abgrenzung

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 20.12

    Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen rechtswidrig

  • BSG, 08.08.1975 - 6 RKa 9/74

    Verfahrensunterbrechung - Tod eines Beigeladenen - Verfahrensaussetzung

  • BVerwG, 16.07.1980 - 3 CB 10.80

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

  • BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11

    Rückforderung von Trennungsgeld

  • LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 29/14

    Verteilung des Landeszuschusses für die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und auf die beigezogenen Unterlagen sowohl dieses Verfahrens als auch der Verfahren 3 L 32/14 und 3 L 30/14 Bezug genommen.
  • BVerwG, 06.07.2016 - 6 KSt 7.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz für das Revisionsverfahren

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in dem daraufhin ergangenen Berufungsurteil vom 10. März 2016 (Az.: 3 L 32/14) die Kosten des (vorangegangenen) Revisionsverfahrens zu 73 v.H. dem Kläger und zu 27 v.H. dem Beklagten auferlegt.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17

    Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

    Die Beschwerdeführerin beantragt sinngemäß 1. a. Art. 1 des Gesetzes zum "Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006" vom 04.08.2006 i. V. m. dem Schlussprotokoll zu Art. 13 Abs. 1 des Vertrags des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt für nichtig zu erklären, hilfsweise: b. festzustellen, dass das Land Sachsen-Anhalt dadurch gegen Art. 9 Abs. 1 und 2 LVerf i. V. m. Art. 2 Abs. 1 LVerf verstoßen hat, dass es eine Änderung des Vertrags des Landes Sachsen- Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20.03.2006 nach den aus den Gründen des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 15.01.2013 - LVG 1/12 - folgenden Maßgaben unterlassen hat, 2. Urteile des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in den Rechtssachen 3 L 29/14, 3 L 30/14 und 3 L 32/14 und einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 30.11.2016 - 1 D 39/16 HAL - aufzuheben, 3. die Landesgerichte anzuweisen, der Beschwerdeführerin für alle Rechtsstreitigkeiten über die Auszahlung von Landesmitteln Prozesskostenhilfe zu gewähren, 4. die "Personalunion" zwischen den Vorständen des Landesverbands und der ihm angehörenden Gemeinden "aufzuheben", 5. die Zahl der Gemeindeglieder der Beschwerdeführerin gemäß ihren Unterlagen zu bestätigen.
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